Gutachten und TÜV Eintragungen

Vorwort
Die Angaben beziehen sich vorwiegend auf Deutschland, sind aber teilweise auch für Österreich gültig!


Eintragungspflichtig
Laut STVZO (Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung) bedarf es einer Änderungsabnahme eines staatlich anerkannten Sachverständigen (i.d.R. TÜV/DEKRA), wenn Fahrzeugveränderungen durch Um- oder Anbauten vorgenommen werden. Dies betrifft in erster Linie folgende Artikel unseres Shops:
Fahrwerk (Räder, Federn, Gewindefahrwerke, Spurverbreiterungen), Spoiler, Schürzen, Schweller, Bremsanlagen- und schläuche sowie Modifikationen oder Umbau des Motors (z.B. Chiptuning, Zusatzsteuergeräte, Hubraumerweiterungen, Kompressoren, offene Luftfilter).


Eintragungsfrei
Alle Artikel, die mit einer EG-Betriebserlaubnis (auch EWG-Zertifikat) oder ABE geliefert werden, brauchen nicht vorgeführt und nicht abgenommen werden. Zu erkennen sind die Teile an einer E-Nummer, die eingestanzt, aufgeklebt oder eingegossen ist. Sie beginnt mit einem "e" oder einem "E". Dazu gehören (sofern kein Hinweis "ohne TÜV" vorhanden ist): Alle Auspuffanlagen, Spiegel, Seitenblinker und Rückleuchten.
Ebenfalls eintragungsfrei sind Artikel, die grundsätzlich nicht abgenommen werden müssen. Dazu zählen z.B. Stoßdämpfer, Sport-Tauschluftfilter, Domstreben, Schaltknäufe, Handbremshebel etc.


Motorsport- und Exportartikel
Alle Artikel, die nicht eintragungsfrei sind und für die es keine Gutachten gibt, sind mit diesem "ohne TÜV"-Symbol gekennzeichnet:
Solche Artikel dürfen im Bereich der STVZO nicht verwendet werden! Sie sind ausschließlich für den Export oder den Motorsport bestimmt.



Übersicht
  • EG-Betriebserlaubnis / ABE
    Keine Eintragung/Änderungsabnahme erforderlich.

  • TÜV-Gutachten
    Es wird ein Teilegutachten mitgeliefert. Eine Eintragung/Änderungsabnahme ist meist erforderlich, aber unproblematisch (sofern die Teile korrekt montiert wurden).

  • Materialbestätigung - "Materialgutachten"
    Es wird eine Materialbestätigung mitgeliefert, eine Änderungsabnahme nach §21 STVZO (Einzelabnahme) ist erforderlich. Da der Aufwand und der Umfang der Prüfung im Ermessen des Sachverständigen/Prüfers liegt, sollte vorher unbedingt geklärt werden, ob eine Änderungsabnahme möglich ist und welche Kosten entstehen werden. Regional gibt es da sehr große Unterschiede! Nach einer Empfehlung des TÜV sind Spoiler, Schweller und Schürzen einer Luftleitprüfung zu unterziehen (auf Auftrieb prüfen). Es kann sein, dass der eine Sachverständige aufwendige Prüfungen in einem Windkanal für nötig hält, ein anderer aber nur eine Fahrt über die Autobahn.

Weitere Informationen
Im alfisti.net Grundlagenbericht ABE, Gutachten und Eintragungen findest Du weitere, ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Im Alfa Romeo Forum kannst Du über die Suchfunktion Erfahrungsberichte und Meinungen anderer nachschlagen und Fragen stellen, die wir gerne beantworten.


Wichtige Hinweise
Jegliche Haftung und Ersatzansprüche sind für Schäden, Folgeschäden oder sonstige Auswirkungen ausgeschlossen, die auf Grund der Tatsache eingetreten sind, dass die Artikel und die korrekte Montage nicht vom TÜV/DEKRA bestätigt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurden, sofern das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzt wurde.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Versicherungsschutz bei Nichtbeachtung der o.g. Informationen/Vorschriften erlöschen kann! Des weiteren ist mit einem Bußgeld in Höhe von mind. 50,- Euro, mind. 3 Punkten in Flensburg sowie auch mit einer Stilllegung des Fahrzeugs zu rechnen!
Bei Katalysator-Ersatzrohren und Attrappen wird zusätzlich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung folgen. Im Falle einer Verurteilung könnte es sein, dass Du vorbestraft bist. Des weiteren wird eine Geldstrafe im vierstelligen Euro-Bereich auf Dich zukommen. Auch wenn die Gefahr, erwischt zu werden, nicht besonders hoch zu sein scheint, solltest Du Dir über die Konsequenzen Gedanken machen!